Modell des öffentlichen Bücherschrankes Fußgängerzone
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Faul, lieber Hermann,
werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
sehr geehrte Mitglieder der Verwaltung,
die SPD-Fraktion hat am 30.06. 2014 den Antrag auf Aufstellung eines öffentlichen Bücherschrankes gestellt.
Ich fasse diesen Antrag nochmals zur Erinnerung in Kurzform zusammen:
- Die Fußgängerzone in der Löpsinger Straße sollte unserer Auffassung nach noch attraktiver werden. Ein Bücherschrank - wie er bereits in vielen Städten mit Erfolg praktiziert wird - käme hierfür besonders in Frage, da er auch eine Ergänzung zu den bereits aufgestellten Liegestühlen und den ansprechenden Sitzgelegenheiten wäre.
- Das Prinzip eines offenen Bücherschrankes ist simpel: In einem Schrank im öffentlichen Raum wird ein Anfangsbestand an Büchern verschiedener Themen zusammengestellt. Danach kann sich jeder einfach ein Buch nehmen und/oder eines bringen. Dies geschieht kostenlos, anonym und ohne jegliche Formalitäten. Man kann also jederzeit Bücher entnehmen und diese zum Lesen mitnehmen; ob man sie zurückbringt, behält, tauscht oder nicht, entscheidet jeder Nutzer selbst.
- Ein „öffentlicher Bücherschrank“ stellt keine Konkurrenz zur Stadtbibliothek oder zu den Buchhandlungen dar, er ist vielmehr eine sinnvolle Ergänzung. Er bietet einen niederschwelligen Zugang zum Buch und zu Lesestoff.
Nun kamen seitens der Stadtverwaltung Nachfragen über die Kosten und deren Deckung; nach Eingabe dieser Informationen soll der Antrag zu Beschlussfassung vorgelegt werden.
Bereits im Antrag war hier eine mögliche Zusammenarbeit mit heimischen Firmen und Geschäften angedacht und mit diesen Ideen sind wir auf den Stadtmarketingverein „Nördlingen ist´s wert“ zugegangen. In ihm haben wir einen interessierten Partner gefunden und wir dürfen heute bereits ein vollständiges Konzept des Vereines für den öffentlichen Bücherschrank vorlegen, in dem nicht nur die die Kostendeckung, sondern auch die zeitliche Planung, die Ausführung und Aufstellung, sowie die notwendige fachliche Betreuung und Pflege gewährleistet ist.