Dr. Paul Wengert referiert zum Thema Straßenausbausatzung im Gasthaus Schlössle

Veröffentlicht am 28.07.2015 in Kommunalpolitik

V.r: Dr. Paul Wengert MdL, Rita Ortler , Erich Geike, Paul Schneele , Stephan Lingel und Wolfgang Stark

Zur Infoveranstaltung der SPD Nördlingen im voll besetzten Stucksaal konnte 1. Vorstand Wolfgang Stark neben vielen aktuell betroffenen Bürgern mit dem früheren Augsburger OB und aktuellen MdL Dr. Paul Wengert einen kompetenten Referenten in seiner Begrüßung ankündigen.

Dieser sprach, auch ohne  Detailkenntnisse zur örtlichen Satzung und den aktuellen Vorgängen zu haben, von einem „heißen Eisen“ als Gesamtthema. Bayernweit seien insbesondere in den 70-80 er Jahren viele neue Straßen gebaut worden, die jetzt zur Sanierung anstehen. Leider gebe es dazu bei der Kostenbeteiligung der Bürger immer wieder Beispiele, die mit dem Slogan „Straße saniert –Bürger ruiniert“ umschrieben werden könnten. In Bayern könne man zwischen den Regierungsbezirken bezüglich der Abrechnungspraktiken ein deutliches  Gefälle, häufig je nach Finanzkraft, beobachten. Insbesondere die Landeshauptstadt München mit der Abschaffung seiner Ausbausatzung im Jahr 2013 sticht hierbei vor.  Deshalb habe die SPD-Fraktion im Landtag schon letztes Jahr ein Anhörungsverfahren angestoßen, um eine Verbesserung der Gesetzeslage einzuleiten. Am 25.09.15  soll die 1. Lesung eines neuen Gesetzentwurfes zum § 5 des Kommunalabgabegesetzesstattfinden, so Paul Wengert .

Die SPD wollein ihrem Entwurf insbesondere die weitere Option „wiederkehrende Beiträge“ mit vorheriger Festlegung eines Abrechnungsgebietes einbringen und außerdem soll einevorherige umfassende Infoverpflichtung gegenüber den Bürgern ins Gesetz aufgenommen werden. Im Anhörungsverfahren, das am 15.07.2015 im Landtag stattfand, habeman sich bereits mit  unterschiedlichen Sichtweisen und Argumenten aus der Expertenliste befasst. Gehört wurden u.a. der Bayer. Städtetag, der Bayer. Gemeindetag, der Verband der Bayer. Hauseigentümer und  der Mieterverband. Abschließend bemerkte der Referent, dass eine Neuregelung, egal ob mit Kann-, Ist- oder Sollbestimmungen abgefasst, immer Flexibilisierung z.B. bei den Eigenbeteiligungsregeln vor Ort beinhalten sollte. Nur so kann es gelingen, dass das Endergebnis stimmig sei und den Bürgern vermittelt werden  könne.

Wolfgang Stark nannte anschließend gleich zum Einstieg seines Vortrages die aktuell laufende Renovierung rund um Kriegerbrunnen und Schäfflesmarkt als den Stein des Anstoßes. In seiner Vorstellung der einzelnen Artikel der aktuellen Straßenausbausatzung ging erbesonders auf den § 7 mit den Bestimmungen zur Eigenbeteiligung der Stadt Nördlingen ein. Hier sieht er insbesondere Auslegungsmöglichkeiten, die sich noch immer im Rahmen der Mustersatzung bewegten und für die Anlieger eine Kostenentlastung bringen würde. Die Anhäufung von mehreren Details könne im Endergebnis durchaus eine große Gesamtwirkung entfachen. Anhand von zwei Modellberechnungen untermauerte er dies. Je nach Anrechnung eines Zuschusses sofort als Abzug von den Gesamtkosten oder später nur als Anrechnung auf den Eigenanteil der Stadt kommen stark abweichende Beträge für die Anwohner heraus. Final appellierte er an den Nördlinger Stadtrat, die Zeit für Nachbesserungen zu nutzen.  Denn  dies sei solange möglich, solange die Endbescheide noch nicht zugestellt sind.

In der abschließenden Diskussionsrunde meldeten sich Bürger der inzwischen gegründeten  Interessenvertretung, bestehend aus 18 Eigentümern der Kernstadt rund um den Kriegerbrunnen, zu Wort.  In der nächsten HFA-Sitzung des Stadtrates soll ihr eingereichter Fragenkatalog behandelt werden. Kostenbeteiligungen von z.B. 36 € pro qm Grundstückfläche stoßen beim Vergleich zu bisherigen Abrechnungsgrößen  der letzten Jahre  mit  Zahlen von 12 € pro qm auf Unverständnis.

Das Ausklammern des Kirchengebäudes St. Georg, welches in der Unterhaltslast der Stadt steht,   kann aufgrund der Zugangsbegründung auch anders ausgelegt werden, so die Betroffenen. Jedoch entgegnete hier Experte Dr. Wengert durchaus die Möglichkeit der Ausklammerung. Die Frage, ob zum Haupteingang zwangsläufig über betroffene Flächen gegangen werden muss, könne unterschiedlich ausgelegt werden. Bemängelt wurde von den Anliegern auch, dass zwar eine vorherige Infoveranstaltung für alle abgehalten worden sei, aber über konkrete Zahlen noch nichts gesagt wurde, obwohl damals angeblich  bereits Ausschreibungen vorlagen. Zusätzlich befürchten die Anwohner bis zur Endabrechnung auch noch nachträgliche Kostensteigerungen. Beeindruckend war, dass alle Beiträge durch die Betroffenen sachlich  und nachvollziehbar vorgetragen wurden. Eine überhitzte Diskussion wurde dadurch vermieden, obwohl bei zu zahlenden fünfstelligen Geldbeträgen dies bekanntlich schnell eintreten kann. Auf die ganz besondere Situation im Gebiet Kriegerbrunnen ging auch SPD-FraktionssprecherinRita Ortler ein. Sollte noch eine individuell andere Lösung gefunden werden, müsse diese insbesondere einer Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband standhalten. Hier lägen bisher nur pauschale Aussagen vor. Christoph Schmid, Bürgermeister von Alerheim und Vorsitzender der Kreis-SPD, berichtete von der Einführung einer Straßenausbausatzung in seiner Gemeinde im Jahr 2013, welche aktuell zum zweiten Mal zur Anwendung kommt. Er führte u.a. auch Argumente gegen wiederkehrende Beiträge auf und verwies auf die disziplinierte Wirkung bezüglich der Priorisierung anstehender Projekte durch die Ausbausatzung.

 
 

SPD

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