Strabs & Strebs: Wer bezahlt den Ausgleich?

Veröffentlicht am 05.04.2019 in Lokalpolitik

Straße in einem Wohngebiet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Genossinnen und Genossen,

seit Jahren ist die Beitragsfreiheit bei Straßenausbau und Straßenersterschließungen das wohl am häufigsten und heftigsten vor Ort diskutierte kommunale Thema der Landespolitik.

Besonders die Freien Wähler haben ein Tohuwabohu erzeugt, das nur noch schwer nachvollziehbar ist. Mit diesem Kommunalbrief versuche ich, das notwendige Licht ins Dunkel zu bringen.

Strasenausbaubeitrage (Strabs)

Um was geht’s?

Bisher konnten von den Kommunen gemäß Art. 5b a.F. KAG Straßenausbaubeitrage für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen erhoben werden. Mit der Novelle des Kommunalabgabengesetz vom letzten Jahr wurde diese Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeitragen rückwirkend zum 01. Januar 2018 abgeschafft. Die dabei gewählte Stichtagsregelung orientiert sich nicht am Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht, sondern an der Zustellung der Beitragsbescheide. Ausschlaggebend ist also nicht die fertig ausgebaute Straße – so wie von den kommunalen Spitzenverbanden und uns gefordert – sondern wann der Bescheid im Briefkasten gelandet ist. Diese Regelung hat zu neuen Ungerechtigkeiten geführt, beispielsweise wenn Vorauszahlungsbescheide für noch nicht abgeschlossene Ausbaumaßnahmen erstellt worden sind oder Bescheide für ein und dieselbe Ausbaumaßnahme über den Jahreswechsel hinweg zugestellt wurden. Das Innenministerium will es den Kommunen in diesem Fallen freistellen, die Beiträge auf eigene Kosten zu erlassen, was zu neuen Ungerechtigkeiten fuhrt: insbesondere finanzschwache Kommunen dürfen davon wegen des Gebots der sparsamen Haushaltsführung keinen Gebrauch machen.

Wer bezahlt den Ausgleich für die entfallenen Straßenausbaubeitrage und wie werden die zur Verfügung stehenden Mittel genau verteilt?

Die Ausbaukosten werden künftig nicht mehr von den Grundstückseigentümern mitfinanziert, sondern alleine vom Steuerzahler. Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts von 2019/2020 stellt die Staatsregierung für 2019 und 2020 jeweils 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Wie die Mittel im Zuge der Abschaffung genau verteilt werden, regelt das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2019, dessen Entwurf derzeit im Landtag debattiert wird.

2019

2020

65 Mio €

Spitzabrechnung

Für bereits abgerechnete Beitrage, deren  Bescheide noch nicht verschickt worden

sind.

65 Mio €

Spitzabrechnung

Für bereits abgerechnete Beitrage,

deren Bescheide noch nicht

verschickt worden sind.

35 Mio €

Ausgleichspauschale

Ausgleich für in Zukunft entgehende

Strasenausbaubeitrage fur  Kommunen, die eine Straßenausbaubeitragssatzung

haben und diese in den letzten

zehn Jahren mind. einmal angewendet hatten.

Die zur Verfügung stehenden Mittel

werden nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen verteilt.

85 Mio €

Ausgleichspauschale

Für den kommunalen Straßenausbau

für alle Städte

und Gemeinden.

Die zur Verfugung stehenden

Mittel werden nach dem

Verhältnis der Siedlungsflächen

verteilt

ß

Härtefalle

Was unter einem Härtefall zu verstehen

ist und wie diese abgerechnet werden, istnoch nicht bekannt. Es ist offensichtlich, dass die Staatsregierung selbst nicht weiß, wie sie hier zu gerechten Losungen kommen soll.

Von 2021 bis 2028 sollen jährlich

150 Millionen Euro zur Verfugung

stehen, der für die Spitzabrechnung

vorgesehene Anteil wird

sukzessive zurückgehen und der

Anteil für Ausgleichsmaßnahmen

dafür im gleichen Verhältnis steigen.

Straßenersterschließungsrecht (Strebs)

Um was geht’s?

Die Gemeinden können nach Art. 5a KAG Erschließungsbeitrage für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage erheben. Bis eine Straße beitragsrechtlich als erschlossen gilt, ist eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen, die bis heute auf eine Vielzahl unserer kommunalen Straßen nicht zutrifft. Das führt regelmäßig zu Unfrieden in den Städten und Gemeinden, vor allem dann, wenn Anwohner sich (teilweise bei schon lange existierenden Straßen) mittels Ersterschließungsbeiträgen an den Baukosten beteiligen müssen. Die unwahre Unterstellung von CSU und FW, die Kommunen hatten diese Beitrage absichtlich nicht abgerechnet, gießt nur weiter Öl ins Feuer.

Mit der Novelle des Kommunalgabengesetzes von 2016 wurde sich in Form des Art. 5a Abs. 7 S. 2 KAG der Altanlagenproblematik im Ersterschließungsbeitragsrecht angenommen.. Demnach dürfen ab dessen Inkrafttreten am 1. April 2021 keine Erschließungsbeiträge mehr abgerechnet werden, wenn seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Ersterschließungsanlage 25 Jahre ins Land gezogen sind. Das betrifft alle Straßen, die zwischen 1961 und 1996 gebaut, aber noch nicht im beitragsrechtlichen Sinne fertiggestellt wurden.

Was ändert sich?

Da Art. 5a Abs. 7 S.2 KAG erst 2021 in Kraft tritt, sind Kommunen grundsatzlich auch bei „Altfällen“ verpflichtet Erschließungsbeitrage bei Fertigstellung zu erheben.

Vor kurzem haben nun CSU und Freie Wähler angekündigt, es den Kommunen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Art. 13 Abs. 6 S. 2 KAG-E)künftig freizustellen, ob sie Erschließungsbeitrage für diese „Altfälle“ erheben oder nicht. Die Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit, die Beitrage ganz zu erlassen. Da die Städte und Gemeinden aus Sicht der Regierungsparteien dann freiwillig nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie diese Altfälle noch abrechnen oder nicht, gibt es dafür keine gesonderten Ausgleichsmittel vom Freistaat. Der Grundsatz der Konnexität wird mit diesem Trick umgangen. Auch hier dürfte finanzschwachen Kommunen eine Anwendung der Kann-Regelung verwehrt sein. Zudem wird den Kommunen durch das oben bereits erwähnte Finanzausgleichsänderungsgesetz  2019 freigestellt, die eingeplanten Ausgleichszahlungen für den Straßenausbau auch für Ersterschließungsaltfalle anwenden zu können. Will heißen: Die für 2019 bereitgestellten 35 Millionen bzw. 2020 85 Millionen Euro stehen nicht nur für Strabs, sondern auch Strebs-Altfälle zur Verfügung, ohne dass dafür die Mittel aufgestockt werden. Noch 2016 hat das Innenministerium selbst mit Kosten von 300 Millionen Euro jährlich nur für die Kompensation der Straßenausbaubeitrage gerechnet – mit steigender Tendenz.

Bewertung:

CSU und Freie Wähler haben beim Systemwechsel der Finanzierung der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.

Stichtagsregelung Strabs: Anstatt auf objektive und nachvollziehbare Kriterien als

Grundlage für den Stichtag zu setzen, haben CSU und FW mit ihrem Grundsatz „Bescheid

ist Bescheid“ neue Unklarheiten, Ungerechtigkeiten und Härtefalle geschaffen.

Die überhastete und undurchdachte Abschaffung endet im Chaos.

 

Strabs-Ausgleichszahlungen: Die hier zur Verfügung gestellten Mittel reichen hinten

und vorne nicht aus. Erstens, weil sie ab 2020 allen Kommunen und nicht nur denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die eine Strabs angewendet hatten. Zweitens, weil die Staatsregierung sich bei der Berechnung der Finanzmittel maßgeblich auf die in den letzten Jahren erhobenen Beitrage bezieht, ohne jedoch den Preisanstieg im Tiefbaugewerbe, das Alter der Straßenverkehrsinfrastruktur und deren zunehmende Belastung durch ein sich sukzessiv erhöhendes Verkehrsaufkommen angemessen zu berücksichtigen.

Nach ersten Berechnungen und Schatzungen werden Kommunen lediglich 30 bis 50 Prozent von dem als Ausgleichszahlungen erhalten, was sie zuvor über Straßenausbaubeiträge  eingenommen hatten.

Altfalle Strebs: Bei den Ersterschließungsaltanlagen übergeht die Staatsregierung das Konnexitätsprinzip und schiebt den Kommunen den schwarzen Peter zu, indem sie diesen die Entscheidung überlasst, ob noch Beitrage abgerechnet werden sollen oder nicht. Dasselbe Spiel betreibt sie auch in Bezug auf die Strabs-Härtefalle; auch hier soll die Kommune auf eigene Kosten Beitrage erlassen können.

Finanzierung: Aufgrund der Tatsache, dass die an und fur sich zu geringen Mittel für den Straßenausbau auch für Straßenersterschließungsfälle herangezogen werden, droht eine Unterfinanzierung der Gemeinden.

CSU und Freie Wähler haben bei der Abschaffung der Straßenausbaubeitrage für Chaos gesorgt, mit der Folge, dass Städte und Gemeinden in Folge dessen gezwungen sein werden die Sanierung ihres Straßennetzes aufzuschieben, die Hebesatze bei den kommunalen Steuern zu erhöhen oder freiwillige Leistungen zu kurzen. Sie zementieren auch ein Ungleichgewicht zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen. Die schwarz-orangene Regierung betreibt damit kurzsichtige und undurchdachte Politik auf dem Rücken unserer Gemeinden.

Wir setzen uns weiter für eine gerechte Lösung dieser Problematik ein und werden das Regierungshandeln hier kritisch beobachten. Uns liegt die kommunale Selbstverwaltung besonders am Herzen. Wir brauchen starke, leistungsfähige Kommunen, die die Grundlage unserer Gesellschaft sind. Die Abgeordneten und Bürgermeister der Regierungsparteien sollten auch vor Ort – bei Veranstaltungen, aber auch in den Kommunalparlamenten - auf dieses Chaos und die entstehenden

Ungerechtigkeiten direkt angesprochen werden.

Viele Grüße aus dem Maximilianeum

gez.

Klaus Adelt, MdL

Stellvertretender Vorsitzender

der BayernSPD-Landtagsfraktion

Kommunalpolitischer Sprecher

 
 

SPD

Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.

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